Baugrundstücke in Köfering
Die Gemeinde Köfering hat die sog. Planungshoheit (§ 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch i. V. m. Art. 28 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) und kann mittels Bauleitplanverfahren (Bebauungspläne) regeln, wie ein bestimmtes Gebiet bebaut werden darf (z. B. Häuserarten, Dachformen, Wandhöhen, Geschosse, Einfriedungen, Stellplatzzahlen, usw.).
Einen Anspruch zur Aufstellung eines Bebauungsplan gibt es nicht (§ 1 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch).
Grundstücke, Häuser, Wohnungen, Flächen, Gewerbeeinheiten o. ä. hat die Gemeinde Köfering aktuell nicht, um sie zum Verkauf anbieten zu können.
Es gibt derzeit einige Planungen mit unterschiedlichen privaten Investoren, die bestrebt sind, Bauland in Köfering zu erschließen und zu veräußern.
Die Verfahren, sowohl zu den Bauungsplänen als auch generell, hängen von vielen Faktoren ab (u. a. Beteiligung von Behörde, Fachstellen und Nachbargemeinden, Abwägungen von eingegangen Stellungnahmen im Gemeinderat, Anpassungen der Planungen an aktuelle Gegebenheiten, …). Daher ist aktuell noch nicht absehbar, wann und in welchem Umfang Grundstücke zum Verkauf angeboten werden können. Der Verkauf soll, nach derzeitigem Stand, nicht über die Gemeinde, sondern die Investoren erfolgen; Vormerklisten werden derzeit nicht geführt.
Sobald bzw. sofern es möglich ist, nähere Informationen hierzu mitzuteilen, werden diese bekannt gegeben.
Über den aktuellen Stand der Bebauungsplanverfahren können Sie sich hier informieren.