DB InfraGO AG informiert: Schienenerneuerung im Streckenabschnitt Obertraubling-Köfering in der Zeit vom 12.- 18.04.2024

27. März 2024: DB InfraGO AG informiert: Schienenerneuerung im Streckenabschnitt Obertraubling-Köfering in der Zeit vom 12.- 18.04.2024

Die DB InfraGO AG erneuert im Rahmen des Oberbauprogramms 2024 in der Zeit vom 12.- 18.04.2024 Schienen im Streckenabschnitt Obertraubling-Köfering.

Somit wird es zu Lärmbelästigungen auch während der Nachtzeit und an Wochenenden kommen. Zur Sicherung der Beschäftigten wird ein durch die Berufsgenossenschaft vorgegebenes automatisches Warnsystem eingesetzt. Ein Verzicht darauf ist nicht zulässig und somit in dem o.g. Zeitraum mit starken Immissionen zu rechnen.

Wir sind jedoch bemüht, die Lärmbelästigung auf das jeweilige Mindestmaß zu reduzieren.

Eine Genehmigung für Nacht- und Wochenendarbeiten ist nicht erforderlich, da es sich bei dieser Maßnahme um Arbeiten an Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes im Sinne des § 7 Abs.1 Satz 2 der 32. BImSchV handelt, welche von den Betriebszeitbeschränkungen des § 7 Abs.1 Satz 1 der 32. BImSchV ausgenommen sind. Eine Genehmigungspflicht von Sonn- und Feiertagsarbeit existiert ebenfalls nicht, da nach Art. 2 Abs. 3 Nr. 1 FTG die Verbote nach Abs. 1 und 2 im Bereich der Deutschen Bahn nicht gelten.

Für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis bedanken wir uns herzlich.

DB InfraGO AG