Hinweis an alle Hundehalter zur Verunreinigung durch Hundekot

12. März 2024: Hinweis an alle Hundehalter zur Verunreinigung durch Hundekot

Es gingen in der Gemeindeverwaltung in letzter Zeit Beschwerden ein, dass Hundebesitzer die Hinterlassenschaft Ihres Hundes nicht ordnungsgemäß entsorgen.

Es ist grundsätzlich verboten, Hundekot auf öffentlichen Grundstücken, auch in Grünanlagen oder auf Freiflächen zurück zu lassen. Achten Sie bitte darauf, wo Ihr Hund sein „Geschäft“ erledigt. Geh- und Radwege, öffentliche Wege, Kinderspielplätze und Grünanlagen sowie Vorgärten und Wiesen sind dafür tabu!

Es sollte für Hundebesitzer selbstverständlich sein, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde selbst zu entsorgen. Es ist jedenfalls nicht Sache der Gemeinde oder Ihrer Mitmenschen, die Hinterlassenschaft Ihres Hundes zu entfernen. Hundekot ist Abfall und gehört in die Restmülltonne.

Wir verweisen hierzu auch nochmal auf unsere Reinigungs- und Sicherungsverordnung hin.

Dennoch möchten wir betonen, dass sich die Mehrheit der Hundebesitzer vorbildlich an alle Vorgaben hält.


Gemeindeverwaltung Köfering